Sie werden zu Anfang des Schuljahres bzw. zum Anfang der Schulzeit Ihrer Tochter an der USH um Ihr gemeinsames Einverständnis in Bezug auf die Nutzung persönlicher Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung bzw. des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) gebeten. Um Ihnen die Information und das Einverständnis zu erleichtern, haben wir für Sie hier die grundlegenden Informationen in den drei wichtigen Bereichen, die Ihrer Zustimmung bedürfen aufgelistet, nämlich
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die Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Eltern in Ergänzung als Anhang des Schulvertrages,
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die Nutzungsvereinbarung zum Arbeiten mit unserem Nextcloud-System im Unterricht und in Phasen des eigenverantwortlichen Lernens sowie
- die Einverständniserklärung zu Nutzung eines Videokonferenz-Tools für Phasen eigenständigen Arbeitens von zu Hause (beispielsweise für das digitale Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie).
Die Eltern unserer Bestandsschülerinnen haben die Punkte 1 und 2 bereits in bisher separaten Formularen unterschrieben. Deshalb muss nur noch für den Punkt 3 ein weiteres Einverständnis erklärt werden. Hierzu können Sie gerne das neue Formular, das alle drei Punkte umfasst, benutzen. Es erleichtert uns die Pflege Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie der Einfachheit halber hier erneut Ihre Stellungnahme auch zu Punkt 1 und 2 dokumentieren.
Das entsprechende Formular finden Sie >> hier.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden alle Einverständniserklärungsformulare (inklusive der Nextcloud- und Videokonferenz-Tool-Nutzung) in dem o.g. Formular zusammengeführt.